Impressum / Rechtliches
Unsere rechtsverbindliche Anschrift ist:
Pedalkraft Spezialräder, Inhaber: Friedrich Eberhardt
Hans-Stangenberger-Str.41
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel.: 07142 - 916 917
Fax: 07142 - 916 918
mail: info@pedalkraft.de
USt ID Nr. DE 145945572
Die Informationen auf diesen Webseiten sowie die in den Informationen
beschriebenen Produkte können ohne vorherige Ankündigung jederzeit geändert
oder aktualisiert werden. Die Webseiten enthalten keinerlei Zusicherung oder
Gewährleistungen -sei es ausdrücklich oder stillschweigend- auch nicht
hinsichtlich der Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Informationen.
Die auf den Webseiten genannten Preise sind vorbehaltlich des Irrtums,
Schreibfehler oder Änderung.
Die Firma Pedalkraft Spezialräder, Inh. Friedrich Eberhardt, übernimmt
keine Haftung im Zusammenhang mit ihren Webseiten. Eine Haftung für jegliche
unmittelbaren und mittelbaren Schäden, Schadenersatzforderungen, Folgeschäden
gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, die durch Zugriff oder die
Verwendung der Webseiten entstehen, insbesondere auch durch Infizierung Ihrer
Computerumgebung mit Viren, ist ausgeschlossen.
Verknüpfungen ("links") zu Webseiten Dritter werden Ihnen als
zusätzlicher Service zur Verfügung gestellt Diese Webseiten sind vollkommen
unabhängig und liegen außerhalb der Kontrolle von Pedalkraft Spezialräder.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für Inhalte irgendeiner dieser Webseiten
Dritter auf die Sie über unsere Webseite zugreifen und übernehmen keinerlei
Haftung für den Inhalt oder die Nutzung solcher Seiten. Aus Rechtsgründen
distanzieren wir uns vom Inhalt aller gelinkten Seiten.
Copyright 2003 Pedalkraft Spezialräder. Alle Rechte vorbehalten. Alle
Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien auf diesen Webseiten unterliegen
dem Urheberrecht und anderen Eigentumsrechten von Pedalkraft Spezialräder. Sie
dürfen nicht zu kommerziellen Verwendung oder Verteilung kopiert werden und sie
dürfen auch nicht modifiziert oder an andere Webseiten weitergeleitet werde.
Unsere Verpackungsmaterialien sind beim Dualen System
Deutschland Zentek lizensiert auch wenn auf der Verpackung kein entsprechender
Aufdruck steht. Unsere Verpackungsmaterialein können somit im
öffentlichen Wertstoffsystem entsorgt werden.
zur Bestätigung bitte anklickenDie All gemeinen Verkaufs- und Reparaturbedingungen
1. Vertragsabschluß / Preise / Zahlung
1.1. Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden, bei Lagerfahrzeugen
10 Tage.
1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes oder
Übersendung der Rechnung. Bei Versandverkauf besteht ein Rückgaberecht von 14
Tagen.
1.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und
Gebrauchsentschädigung für Nutzung und eventuelle Nebenleistungen verlangen.
1.4. Der Verkaufspreis ist der am Tag der Lieferung gültige Preis.
Übersteigt dieser den vereinbarten Preis um mehr als 20%, ist der Käufer zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
1.5. Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten
Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im
Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines
Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im
Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des
Auftraggebers überschritten werden.
1.6. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel
hierfür vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
2.1. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der
Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des
Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden
auch ohne Verzug eingetreten wäre.
2.2. Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine
verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen
sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.3.Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem
ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat
der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu
informieren.
2.4. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich
geändert wird, und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der
Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen
des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
2.5. Konstruktionsänderungen, Farbabweichungen oder Änderungen des
Lieferumfangs seitens der Hersteller bleiben, sofern sie für den Käufer
zumutbar sind, vorbehalten.
3. Abnahme
3.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer
Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt
dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen
Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen
und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt
wird.
3.3. Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor
seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der
Käufer für entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht sind.
3.4. Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem
Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren
einer weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis
zur vollständigen Bezahlung vor. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist
der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Sachmangel
5.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer
Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder
selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
Festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich angezeigt werden.
5.2. Gewährleistungsansprüche kann nur der Käufer geltend machen.
5.3. Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung unmöglich sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf
zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die Nutzung kann der
Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung
verlangen.
5.4. Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers
wegen Sachmängel entsprechend den gesetzl. Bestimmungen innerhalb von 12
Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf
gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der
Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung
gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.5. Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen
Sachmängel 12 Monate nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
5.6. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene
Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß:
- der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 5.1. angezeigt und
unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z.B. bei
sportlichen Wettbewerben) worden ist oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten
Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel
hierdurch verursacht oder erweitert wurde.
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der
Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer
nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des
Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
5.7. Natürlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
6. Haftung
Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen
verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
7. Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der
Käufer keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
 |